Allgemeine Geschäftsbedingungen der Coach Service GmbH

§ 1 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Die Angebote der Coach Service GmbH sind freibleibend.
  2. Der Besteller kann seinen Auftrag mündlich oder schriftlich erteilen.
  3. Der Besteller erhält von der Coach Service GmbH eine schriftliche Bestätigung des Auftrages mit bindendem Zahlungsplan.
  4. Der Vertrag kommt erst mit der fristgerechten vereinbarten Anzahlung zustande.


§ 2 Leistungsumfang

  1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Angaben in der schriftlichen Bestätigung maßgebend.
  2. Die Leistungen umfassen in dem durch die schriftliche Bestätigung vorgegebenen Rahmen die Bereitstellung eines Fahrzeuges inklusive Ausstattung der vereinbarten Art.
  3. Die vereinbarte Leistung umfasst nicht die Beaufsichtigung der Fahrgäste, die Beaufsichtigung von Sachen, die der Besteller oder einer seiner Fahrgäste im Fahrgastraum des Fahrzeuges zurücklässt, die Beaufsichtigung des Gepäcks, insbesondere beim Be- und Entladen.
  4. Technische Einrichtungen und Geräte im Fahrzeug sowie zugehöriger Versorgungseinheiten die aufgrund von Umwelteinflüssen, technischer Defekte oder den Diensten Dritter temporär ausfallen, sind nicht Bestandteil der Miete und von einer Zahlungsminderung ausgeschlossen.


§ 3 Preis und Zahlung

  • Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise und der auf dieser Grundlage ausgehandelte Zahlungsplan.
  • Bei nicht fristgerechter Zahlung kommt es zum Vertragsbruch.
  • Mit Zahlungsverzug von mehr als 2 Werk- oder Einsatztagen kann die Coach Service GmbH ihre Leistungen ersatzlos einstellen, oder den Restbetrag vollumfänglich sofort fordern.


§ 4 Kündigung und Rücktritt durch den Besteller

  • Kündigt der Besteller den Vertrag vor Fahrtende oder nimmt er das Fahrzeug nicht in Anspruch, so tritt keine Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung ein, sofern die Kündigung nicht auf einem Umstand beruht, den die Coach Service GmbH zu verantworten hat.
  • Der Besteller hat in diesen Fällen folgende Pauschalen zu entrichten:
    • Bei Nichtinanspruchnahme nach Auftragsbestätigung durch den Beförderer 50%
    • Bei Nichtinanspruchnahme ab dem 30. Tag vor Fahrtantritt: 75 %
    • Bei Nichtinanspruchnahme ab dem 15. Tag vor Fahrtantritt: 90 %
  • Bei Absagen, egal aus welchem Grund, werden mind. 10% bereits geleisteter Anzahlungen nicht erstattet.
  • Die Schadenersatzzahlung ist entsprechend höher oder niedriger, wenn die Coach Service GmbH einen höheren oder der Besteller einen niedrigeren Schaden nachweist.

§ 5 Kündigung und Rücktritt

  1. Die Coach Service GmbH und der Besteller können den Vertrag kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, den sie nicht zu vertreten haben und der die Fortsetzung der Miete unzumutbar macht, insbesondere in Fällen höherer Gewalt wie Krieg, Unruhen, erheblich gefährdende Witterungs- und Straßenverhältnissen, Grenzschließungen und Straßensperren.
  2. Bei unverschuldetem Fahrzeugausfall, insbesondere bedingt durch Unfälle, technische Defekte am Fahrzeug trotz ordnungsgemäßer Wartung, ist die Coach Service GmbH verpflichtet ein gleichwertiges Fahrzeug zu stellen. Steht ein solches Fahrzeug wegen mangelnder Verfügbarkeit nicht zur Verfügung, so werden die Coach Service GmbH und der Besteller von ihren Leistungspflichten frei.
  3. In beiden Fällen hat die Coach Service GmbH während der Mietzeit die erforderlichen organisatorischen Abwicklungsmaßnahmen im Einvernehmen mit dem Besteller zu treffen. Für erbrachte Leistungen erhält die Coach Service GmbH eine Vergütung nach ihren üblichen Sätzen. Entstehende Mehrkosten sind die vom Besteller alleine zu tragen.


§ 6 Haftung

  1. Die Coach Service GmbH haftet für Sachschäden im Rahmen des § 23 Personenbeförderungsgesetz (Haftungsausschluss, soweit der Sachschaden Euro 1.022,58 je Person übersteigt und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Coach Service GmbH beruht).
  2. Im Übrigen ist die Haftung für Pflichtverletzungen im Rahmen des abgeschlossenen Mietvertrages gleich aus welchem Rechtsgrund seitens der Coach Service GmbH auf den dreifachen Tagesmietpreis beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Unberührt hiervon bleibt die Haftung der Coach Service GmbH wegen fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
  3. Deliktische Ansprüche, die ihre Grundlage außerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen der Coach Service GmbH und dem Besteller haben, bleiben von der Haftungsbeschränkung unberührt.
  4. Eine weitergehende Haftung der Coach Service GmbH ist ausgeschlossen, wobei auf § 2 Abs. 3 verwiesen wird.
  5. Die Coach Service GmbH haftet nicht bei einem Veranstaltungsausfall.
  6. Eine Veranstaltungsausfallversicherung mit der Klausel „erweiterten Nichtauftritts von Personen“ kann nach Absprache abgeschlossen werden. Die Versicherung schließt der Besteller oder Veranstalter direkt mit der Versicherung ab.
  7. Für Gepäck oder Equipment an Bord oder im Anhänger gilt § 6 Abs. 1 und es sollte eine individuelle Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Zusatzversicherungen schließt der Besteller für seine Fahrgäste direkt mit der Versicherung ab.
  8. Die allgemein gültigen Zoll-, Rechts- & Hygienevorschriften sind einzuhalten.
  9. Während der Fahrt ist den Anweisungen der Fahrer zu folgen.
  10. Die Coach Service GmbH über nimmt keine Haftung oder Gewährleistung für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Fahrgäste.
  11. Die Haftung für die Nutzung, die Funktion von Extraausstattungen und mitgebrachtem Eigentum ist ausgeschlossen.
  12. Der Besteller haftet für alle verursachten Schäden an der Ausstattung in den bereitgestellten Fahrzeugen, die von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen über das Maß einer normalen Nutzung verursacht werden.


§ 7 Gerichtsstand

  • Gerichtsstand ist Köln, sofern der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist.


§ 8 Geltendes Recht

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.