Lenk- und Ruhezeiten

Lenkzeitunterbrechung

Nach maximal 4½ Stunden Lenkzeit mindestens 45 Minuten. Diese Lenkzeitunterbrechung kann aufgeteilt werden in ein 15 minütige Pause, gefolgt von einer 30 Minütigen. Anmerkung: bei digitalen Tachographen ist jeweils eine Minute hinzuzufügen, um einen Fehler beim Auslesen zu verhindern.

Tägliche Lenkzeit

Beträgt maximal 9 Stunden; zweimal pro Woche sind 10 Stunden erlaubt

Tägliche Ruhezeit

Würde 11 Stunden betragen. Darf aber ohne Ausgleich 3 x pro Woche auf 9 Stunden verkürzt werden, sowie an allen anderen Tagen aufgeteilt werden: in eine dreistündige Ruhezeit der dann eine neunstündige folgt.

Wöchentliche Ruhezeit

Sie beträgt 45 Stunden. Wenn innerhalb der nächsten 3 Folgewochen ein Ausgleich erreicht wird, darf jede zweite WRZ auf 24 Stunden verkürzt werden. Die fehlenden 21 Stunden sind an eine bestehende TRZ oder WRZ anzuhängen!

12-Tages-Regelung

Hier darf bei einer Reisegruppe und einem Aufenthalt von mindesten einem ganzen Kalendertag im Ausland die verkürzte Wochenruhezeit zwischen zwei 45-Stunden Wochenruhezeiten ganz auf einen späteren Zeitpunkt innerhalb der nächsten drei Folgewochen verschoben werden. (Fahrtenblatt + DigiTach)

Lenkzeit zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten

Maximal 56 Stunden

Lenkzeit in zwei aufeinanderfolgenden Wochen

Doppelwochenlenkzeit maximal 90 Stunden

Nachweise über Lenkzeiten, Ruhezeiten, etc.

Sind lückenlos über den Zeitraum der vergangenen 28 Kalendertage in Form von Schaublättern, Freibescheinigungen oder Aufzeichnungen auf der Fahrerkarte mitzuführen.
In einigen wenigen Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes gelten nationale Vorschriften vor den oben aufgeführten.